Auszug aus der deutschen Hotelordnung:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages, den nach Ziffer 1 errechneten Betrag zu zahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Die Zimmer stehen Ihnen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie länger bleiben wollen, sprechen Sie das bitte mit uns ab, da wir Ihnen ansonsten einen halben Tagessatz berechnen müssen.
Die Zimmerpreise in unserer Pension : pro Person und Übernachtung 24,50 € Frühstück: 3,50 € pro Tag und Person